Abstracteinreichung
Richtlinien/ Leitfaden zur Abstracteinreichung und -bewertung
Das Wissenschaftliche Komitee bittet Sie, die folgenden Richtlinien bei der Erstellung des Abstracts einzuhalten!
Die Deadline zur Abstracteinreichung ist der 14. März 2021 und somit bereits abgelaufen. Eine Verlängerung der Deadline ist in diesem Jahr nicht möglich.
Da die Abstracts veröffentlicht werden, muss das Abstract so abgefasst sein, dass die gewünschten Informationen vollständig enthalten sind.
Folgende Gliederung wird vorgegeben:
a) Fragestellung
b) Material, Methoden
c) Ergebnisse
d) Schlussfolgerung(en)
e) Literatur
Die Zitierweise richtet sich nach den Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals (www.icmje.org). Es gelten die nach den internationalen Regeln des Index Medicus abgekürzten Titel der Zeitschriften (siehe List of Journals Indexed in Index Medicus, www.nlm.nih.gov).
Bei mehr als sechs Autoren ist die Auflistung ab dem 6. Autor durch ein nachfolgendes „et al“ (deutsche Literaturstelle: … et al: / englische Literaturstelle: …, et al:) abzuschließen.
Beispiele:
1. Blum K, Löffert S: Ärztemangel im Krankenhaus. Gutachten der DKI 2010
2. Personelle, räumliche, apparative und organisatorische Voraussetzungen sowie Anforderungen bei der Erbringung von Anästhesieleistungen bei herzchirurgischen und interventionellen kardiologischen Eingriffen. Überarbeitete Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Anästh Intensivmed 2016;57:92-95
3. Monaco F, Oriani A, De Luca M, Bignami E, Sala A, Chiesa R, et al: Thoracic aorta aneurysm open repair in heart transplant recipient; the anesthesiologist’s perspective. Ann Card Anaesth 2016;19:201-204
4. Wallenborn J: Anästhesie und Analgesie in Schwangerschaft und Stillzeit. In: Kaisers UX, Hokema F (Hrsg): Anästhesie – Antworten auf die häufigsten Fragen. Köln: Deutscher Ärzte-Verlag 2010;526-538
Bei der Einreichung muss das Abstract einer von zwei Kategorien zugeordnet werden:
1) Klinische Forschung
2) Grundlagenforschung
Die Zuordnung der Abstracts dient der späteren Zuteilung der 3 „Best Abstracts“ aus den beiden Kategorien.
1. Als Form der Präsentation sind ePoster vorgesehen, welche auf der AINSPlive-Plattform während der gesamten Laufzeit des DAC digital, 06. – 08. Mai 2021 abrufbar sein werden.
Details zur Anfertigung eines ePosters werden den jeweiligen Autoren rechtzeitig übermittelt. Ein ePoster in Papierform muss nicht erstellt werden.
Die eingereichten Abstracts werden von einer Jury bewertet. Alle Abstracts mit einer Bewertung über 4 Punkte sind für die virtuelle Posterausstellung zugelassen.
2. Es dürfen nur bislang unveröffentlichte Ergebnisse eingereicht werden (Ausnahme: Würzburger Arbeitstage der DGAI). Abstracts, welche zum DAC 2020 eingereicht und veröffentlicht wurden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
3. Im Abstract muss bei klinischen Studien auf die Zustimmung der Ethik-Kommission und bei tierexperimentellen Untersuchungen auf das Einverständnis der Genehmigungsbehörde unter Angabe des Aktenzeichens/Geschäftszeichens o.ä. hingewiesen werden ansonsten wird das Abstract abgelehnt.
Alle vollständigen Abstracts werden pseudonymisiert, mit einer Nummer verschlüsselt und den Gutachtern zur Begutachtung zugesendet. Jedes Abstract soll mit einer Punktzahl von 1 (ungenügend) bis 10 (hervorragend) beurteilt werden. Eine Stimmenthaltung ist bei Befangenheit geboten (Begutachter und Autor arbeiten an der gleichen Institution oder haben in den letzten fünf Jahren gemeinsam publiziert oder Drittmittel eingeworben).
Abstracts, die inhaltlich oder formell den Anforderungen nicht entsprechen, müssen abgelehnt werden.
Die Benotung des Abstracts erfolgt nach Gesichtspunkten von Inhalt und Verständlichkeit. Folgende Hinweise dienen den Gutachtern als Leitfaden zur Bewertung:
- Gibt der Titel des Abstracts den Kern der Arbeit korrekt wieder?
- Ist das Abstract gut lesbar/verständlich? Gibt es eine klare Struktur?
- Ist das Ziel der Studie klar formuliert?
- Ist die Fragestellung relevant und neu?
- Sind die Methoden zur Beantwortung der Fragestellung korrekt gewählt und durchgeführt? Sind Methoden, Ergebnisse korrekt und verständlich beschrieben?
- Enthält das Abstract Daten, und werden diese mit angemessenen Methoden statistisch analysiert und präsentiert?
- Sind die aus den Daten gezogenen Schlussfolgerungen gerechtfertigt?
- Werden die eigenen Befunde angemessen in den Kontext publizierter Daten eingeordnet?
- Trägt die Arbeit signifikant zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bei?
Aus dem Mittelwert der Punktezahlen der Bewertungen der Gutachter wird ein Ranking aller Abstracts erstellt. Ein durchschnittlicher Punktewert von ≤ 4 führt automatisch zur Ablehnung des Abstracts. Die jeweils 3 bestbewerteten Abstracts aus den Kategorien a) klinische Forschung und b) Grundlagenforschung werden auf der AINSPlive-Plattform als „Best Abstract“ gekennzeichnet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Mit Abgabe seines Abstracts überlässt der Einreichende unentgeltlich alle Rechte der Weiterverwertung gleich welcher Art dem Veranstalter. Ungeachtet dessen, verbleibt ihm die Möglichkeit der Weiterverwertung nach eigenem Bedarf.
Wir bitten um Verständnis, dass das Abstract in der eingereichten Form veröffentlicht wird und keine Korrektur vorgenommen werden kann. Gegebenenfalls behält sich der Veranstalter vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache abzuändern.
Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autoren. Somit gewährleisten die Autoren, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.
Darüber hinaus liegt dem Abstracteinreicher das Einverständnis aller genannten Personen vor, die personenbezogenen Daten (wie Name, Klinik, Adresse, Emailadresse) einzureichen bzw. zu veröffentlichen.
Die angenommenen Abstracts werden in der eingesandten Form in einem geschützten Bereich den Teilnehmern digital zur Verfügung gestellt und in der A+I online publiziert.
Fachärzte (DGAI-Mitglieder), Ärzte in Weiterbildung (DGAI-Mitglieder) und Studenten, die ein ePoster präsentieren, werden in Anerkennung ihres wissenschaftlichen Engagements von den Kongressgebühren befreit.
Die Deadline der Abstracteinreichung ist abgelaufen!